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AGBALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

WIGALUX Wintergarten - Technik

  1. Allgemeines: Die nachstehend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen Gültigkeit, soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart sind.

  2. Angebot: Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

  3. Preise und Abgaben: Alle angebotenen und vereinbarten Preise gelten als Bruttopreise. Preisanpassung aufgrund Änderungen der Materialkosten sowie aufgrund technischer Änderungen sind vorbehalten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Naturmaß.

  4. Umfang der Lieferverpflichtung: Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist der Auftrag des Bestellers maßgebend. Für den Fall, daß unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Besteller nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt unserer Auftragsbestätigung schriftlich unserer Auftragsbestätigung widerspricht. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Geringfügige baunotwendige Anpassungen werden von uns ohne Rückfrage soweit möglich durchgeführt und gesondert abgerechnet.

  5. Lieferfrist: Die bestätigte Lieferzeit ist unverbindlich, außer es ist ein Fixtermin vereinbart. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, für den Fall, daß uns nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden und der Besteller unsere Forderung nicht sicherstellt.

  6. Erfüllung: Für den Fall des Annahmeverzugs des Bestellers geht die Gefahr auf den Besteller bereits mit der Erklärung der Lieferbereitschaft durch uns über. Soweit Teilleistungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind sie jederzeit zulässig. Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eintreten, entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Wir sind berechtigt, nach Behebung der Störung nachzuliefern.

  7. Zahlung: Wenn nicht anders vereinbart , 1/3 des vereinbarten Preises ist sofort mit Auftragsbestätigung fällig. 1/3 vor Montagebeginn. 1/3 sowie eventuelle Mehrkosten bei Übergabe bzw. Benutzbarkeit. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir nicht mehr verpflichtet, noch nicht ausgeführte Lieferungen weiter zu erfüllen. Zahlungen können mit Wirksamkeit nur an uns selbst erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 10 % vereinbart. Im Falle von Mahnungen werden Mahngebühren in der Höhe von € 10,-- verrechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und letztlich auf die Hauptsache verrechnet. Bei mehreren bestehenden Verpflichtungen des Bestellers werden Zahlungen zuerst auf nicht besicherte Forderungen und sodann auf die ältesten Schuldverpflichtungen verrechnet. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt entgegengenommen. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt den Besteller nicht zur Rückhaltung von Zahlungen. Aufrechnung ist ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn zu fordern.

  8. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zum Ausgleich aller sonstigen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Eine Pfändung der Ware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten eines allfälligen Exszindierungsverfahrens hat der Besteller zu tragen.

  9. Gewährleistung: Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachtrag des Fehlenden und Verbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, welche durch Mängel im bestehenden Baukörper ausgelöst werden. Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten.

  10. Baumeisterarbeiten: Es ist Aufgabe des Auftraggebers, für Mängelfreiheit des bestehenden Baukörpers, für einen tragfähigen, ebenen, feuchtigkeitsisolierten Untergrund zu sorgen. Der Aufbau erfolgt ab Rohbeton bzw. Mauerbank. Zusätzlich notwendige Arbeiten wie Bodenanschlüsse wie Fußregelverblechungen oder sonstige Anpassungen werden nach Aufwand gesondert verrechnet. Die angeführten Preise und Richtlinien gehen von dem Umstand aus, daß glatte anschlußfähige vor allem waag- und senkrechte Wände vorhanden sind. Verblechungen, Verleistungen und Ausgleichhölzer, zusätzliche Abdichtungen sowie Arbeiten aufgrund von Mängel der bestehenden Baukörpers sind im Preis nicht enthalten. Alle zusätzlichen Arbeiten erfolgen laut Regiestundensatz.

  11. Bauordnung: Der Bauherr verpflichtet sich zu klären, ob eine Baubewilligung erforderlich ist und diese einzuholen. Die Benutzung des Wintergartens darf laut Bauordnung erst nach schriftlicher Freigabe durch die Firma Wigalux erfolgen.

  12. Nutzungshinweis: Ungünstige Unterschiede der Innen- und Außentemperatur sowie hoher Luftfeuchtigkeit kann selbst bei thermischer Trennung zur Schwitzwasserbildung führen.

  13. Schlußbestimmungen: Abweichungen von den hier angeführten Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ebenso bedarf ein Abgehen von dieser Vereinbarung der Schriftform. Für uns zeichnungsberechtigt sind nur die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen. Die Vertragsteile stellen fest, daß neben dieser Vereinbarung keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung ist der Vertrag durch eine wirksame Vertragsbestimmung zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. Für den Fall von Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Stadt Salzburg.

 

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WIGALUX® Wintergarten - Technik,  Franz - Sauerstraße 46, 5020 Salzburg,
Tel.:  0662/24 36 40 Fax.: 0662/24 36 40-15 Mobil.: 0664/24 61 080 mail: wigalux@inode.at


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